Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchst-geschwindigkeit von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Einschluss von Klasse(n)
| Vorbesitz
| Mindestalter
| Theoriestunden (á 90 Minuten)
Grundstoff | Zusatzstoff
| Sonderfahrten (á 45 Minuten) f ÜL | AB | NF
|
|
| 16 Jahre
| 12/6* 2
| - - -
|
* bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse
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