- Zugmaschinen, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max.
60 km/h,
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer
bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftlich Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Einschluss von Klasse(n)
| Vorbesitz
| Mindestalter
| Theoriestunden (á 90 Minuten)
Grundstoff | Zusatzstoff
| Sonderfahrten (á 45 Minuten) f ÜL | AB | NF
|
AM, L
|
| 16 Jahre (bis 40 km/h)
18 Jahre (bis 60 km/h)
| 12/6* 6
| - - -
|
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
* bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse
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